
Desk: Extremismus und Hassbewegungen
Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag des AfD-Landesverbands abgelehnt. Der Verfassungsschutz darf die Partei damit vorerst als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung einstufen – eine Vorstufe zur Einstufung als rechtsextrem.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD Niedersachsen vorerst hochstufen darf. Der Landesverband wollte mit einem Eilantrag verhindern, dass die Behörde ihn als sogenanntes Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung behandelt. Das Gericht wies diesen Antrag ab.
Das Gericht sieht bei der AfD Niedersachsen ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild, wie aus der Begründung hervorgeht. Die Richter bescheinigten der Partei damit, dass sie die "Grenze der Strafbarkeit" erreicht hat. Das bedeutet: Der Verfassungsschutz hat ausreichend Anhaltspunkte für eine intensivere Beobachtung.
Die Einstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung ist eine Vorstufe zur formalen Einstufung als rechtsextrem oder verfassungsfeindlich. Sie erlaubt dem Verfassungsschutz, die Partei intensiver zu überwachen und öffentlich über ihre Aktivitäten zu berichten. Der AfD-Landesverband kann gegen die Gerichtsentscheidung Beschwerde einlegen und den Rechtsstreit damit fortsetzen.
Die Entscheidung fällt in eine Phase intensiver Debatten über die AfD. Mehrere Bundesländer prüfen oder führen bereits Verfahren zur Einstufung der Partei oder ihrer Landesverbände durch. Niedersachsen ist damit nicht allein – doch die heutige Gerichtsentscheidung gibt dem Verfassungsschutz nun grünes Licht für die vorläufige Hochstufung.
Die AfD hatte argumentiert, dass eine solche Einstufung ihre Rechte verletzt. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Stattdessen gewichtete es die Sicherheitsinteressen des Staates höher als die Parteirechte in dieser Phase des Verfahrens.
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