Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Eilantrag des AfD-Landesverbands abgelehnt. Der Verfassungsschutz darf die Partei damit vorerst als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung einstufen – eine Vorstufe zur formalen Einstufung als rechtsextrem.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag des AfD-Landesverbands abgelehnt und damit grünes Licht für die vorläufige Hochstufung gegeben. Das Gericht sieht bei der AfD Niedersachsen ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild, wie aus den Gerichtspapieren hervorgeht.
Die Einstufung als "Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung" ist eine Zwischenstufe: Sie erlaubt dem Verfassungsschutz intensivere Überwachung, fällt aber noch nicht unter die höchste Kategorie "rechtsextrem". Der Landesverband kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen, wodurch sich das Verfahren weiter hinziehen könnte.
Das Gericht argumentiert, dass die AfD-Positionen an der Grenze der Strafbarkeit liegen, ohne diese jedoch zu überschreiten. Richter bewerteten Äußerungen von Funktionsträgern und das Gesamtprogramm als Indizien für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung. Die Partei hatte argumentiert, dass eine solche Einstufung ihre Grundrechte verletzt und auf politischer Verfolgung beruhe.
Der Verfassungsschutz Niedersachsen hatte die Hochstufung beantragt, nachdem sich Bedenken über die ideologische Ausrichtung des Landesverbands verfestigt hatten. Die Entscheidung ist Teil einer bundesweiten Debatte über die Überwachung der AfD durch Geheimdienste – mehrere Bundesländer prüfen ähnliche Schritte.
Für die AfD ist die Einstufung ein politischer Rückschlag, auch wenn sie noch nicht die schärfste Kategorie darstellt. Parteifunktionäre kündigten an, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf Wahlkampfaktivitäten und die öffentliche Wahrnehmung haben, besonders vor anstehenden Wahlen.
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