Das Landgericht Pilsen hat entschieden: Die Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich wird an Deutschland übergeben. Sie war wegen Volksverhetzung verurteilt und hatte sich in die Tschechische Republik abgesetzt.
Das tschechische Landgericht Pilsen hat die Auslieferung der Neonazi-Aktivistin Marla Svenja Liebich nach Deutschland angeordnet. Liebich, die früher unter dem Namen Sven Liebich eine Neonazi-Gruppe anführte, war in der Tschechischen Republik inhaftiert, nachdem sie sich dorthin abgesetzt hatte.
Liebich war in Deutschland wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Nach der Verurteilung floh die Rechtsextremistin in die Tschechische Republik, wo sie festgenommen wurde. Das tschechische Gericht bestätigte nun, dass die Überstellung in die Bundesrepublik rechtmäßig ist.
Liebich sitzt derzeit in einem tschechischen Gefängnis und hatte dort offenbar versucht, ihre Auslieferung zu verhindern. Trotz der harten Bedingungen in der Haft wollte sie in Tschechien bleiben – möglicherweise, um einer Rückkehr nach Deutschland zu entgehen. Das Landgericht Pilsen entschied jedoch, dass die Auslieferung erfolgen soll.
Liebich könnte die Entscheidung noch anfechten, es gibt also noch rechtliche Möglichkeiten für sie, die Überstellung zu verhindern. Allerdings dürfte ein erfolgreicher Einspruch schwierig werden, da die tschechischen Behörden die Rechtmäßigkeit der Auslieferung bereits bestätigt haben. Die Übergabe an die deutschen Behörden soll in nächster Zeit erfolgen.
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