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Kirla Chronicle
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Ressort: Regierungspolitik

Berliner Gericht stoppt nächtliche Schließung des Görlitzer Parks

AI-generiertVerfasst: 2. Juni 2026, 01:03 MESZRegierungspolitik

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Senat in einem Eilverfahren gestoppt: Der Görlitzer Park in Kreuzberg muss nachts wieder für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Die Richter gaben damit einem Bündnis von Anwohner:innen recht, das gegen die seit März geltende nächtliche Schließung geklagt hatte.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Görlitzer Park nachts offen bleiben muss. Der Senat unter Kai Wegner hatte den Park im März nachts geschlossen – eine Maßnahme, die das Gericht nun als rechtswidrig einstufte. Fünf Anwohner:innen hatten erfolgreich Eilanträge eingereicht und damit eine vorläufige Aussetzung der Schließung erwirkt.

Gericht sieht unverhältnismäßigen Eingriff

Die Initiative "Görli zaunfrei" hatte die Klage angestrengt und sieht sich nun bestätigt. Nach dem Urteil feierten Parkfreunde ausgelassen die Gerichtsentscheidung – für viele Unterstützer:innen ein symbolischer Sieg gegen eine Politik, die sie als unverhältnismäßig kritisieren. Der Park, der bundesweit als bekannter Drogenumschlagplatz gilt, war zum Schauplatz einer intensiven politischen Debatte geworden.

Der Senat hatte die nächtliche Schließung mit Sicherheitsbedenken begründet und wollte damit gegen Drogenhandel vorgehen. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Die Richter sahen in der Maßnahme einen unverhältnismäßigen Eingriff – ein "klares Stoppschild" für die Wegner-Regierung, wie Kritiker:innen das Urteil charakterisierten.

Offene Fragen zur weiteren Entwicklung

Wie es weitergeht, ist offen. Das Urteil ist zunächst vorläufig und betrifft das laufende Eilverfahren. Der Senat könnte in der Hauptsache vor Gericht gehen oder seine Politik überdenken. Die Debatte um den Park bleibt damit ungelöst – zwischen dem Anspruch auf öffentliche Sicherheit und dem Recht auf freie Parknutzung.

Quellen

00:33 Uhr2. Juni 2026welt.de
taz.de2. Juni 202600:33 Uhr
00:33 Uhr2. Juni 2026faz.net
zeit.de2. Juni 202600:33 Uhr
00:33 Uhr2. Juni 2026tagesschau.de
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spiegel.de2. Juni 202600:33 Uhr
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stern.de2. Juni 202600:33 Uhr

00:33 Uhr2. Juni 2026morgenpost.de