
Ressort: Extremismus und Hassgruppen
Das Landgericht Pilsen hat entschieden: Die Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich wird an die deutschen Behörden übergeben. Sie war wegen Volksverhetzung verurteilt worden und hatte sich in die Tschechische Republik abgesetzt.
Das tschechische Landgericht Pilsen hat die Auslieferung der Neonazi-Aktivistin Marla Svenja Liebich nach Deutschland angeordnet. Liebich, die früher unter dem Namen Sven Liebich eine Neonazi-Gruppe anführte, soll in absehbarer Zeit an die deutschen Behörden übergeben werden.
Liebich war in Deutschland wegen Volksverhetzung verurteilt worden und floh daraufhin in die Tschechische Republik, wo sie verhaftet wurde. Das Gericht bestätigte nun die Rechtmäßigkeit der Auslieferung. Trotz der harten Bedingungen in tschechischer Haft hatte Liebich versucht, die Überstellung zu verhindern – ein Versuch, der gescheitert ist.
Nach der Entscheidung des Landgerichts Pilsen könnte Liebich noch Rechtsmittel einlegen, um die Auslieferung zu verzögern. Allerdings sind die rechtlichen Optionen begrenzt. Die genaue Übergabefrist steht noch nicht fest, doch die Behörden rechnen damit, dass die Überstellung in nächster Zeit vollzogen wird.
Die Auslieferung markiert einen Wendepunkt in einem Fall, der die Grenzen zwischen deutschem und tschechischem Rechtssystem berührt. Liebich soll sich in Deutschland ihrer Strafe stellen, nachdem sie jahrelang dem deutschen Justizsystem entzogen war.
Quellen
18:34 Uhr1. Juni 2026dnn.de